Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem/der Vorsitzenden, dem/der Stellvertreter/-in, dem/der Schriftführer/-in und dem/der Kassenwart/-in.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen und für die Bestelllung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten wird der Verein durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.