Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Jeder von ihnen vertritt den Verein allein.
Sie vertreten den Verein gemeinsam zur Eingehung von Verbindlichkeiten und Verfügung über Beträge von jeweils mehr als 10.000,00 EUR.
Zu Erwerb, Verkauf, Belastung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte ist die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich.