| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden sowie zwei weiteren Vorstandsmitgliedern. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht ist dahingehend beschränkt, dass zum Erwerb, Verkauf, Belasung und allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleichen Rechte die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. Die Hauptversammlung muss außerdem bei Eingehung von Verbindlichkeiten und bei Verfügung über Beträge von jeweils mehr als 10.000,- EUR zustimmen. |