Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und setzt sich wie folgt
zusammen:
1. dem / der 1. Vorsitzenden
2. dem / der 2. Vorsitzenden
3. einem /einer oder mehreren Beisitzenden
Der 1. und 2. Vorsitzende oder einer von beiden zusammen mit einem anderen Vorstandsmitglied vertreten den Verein gemeinsam.