| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Vorstand Finanzen, dem Vorstand Medien und dem Protokollführer. Jeweils zwei Mitglieder des Vorstands sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt, wobei mindestens einer von den zwei Mitgliedern der 1. oder 2. Vorsitzende sein muss. |