| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und dem Geschäftsführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder (darunter der erste oder der zweite Vorsitzende) gemeimsam, oder bei Geschäften bis zu einem Wert von 2.500,00 EUR im Einzelfall bzw. 1.000,00 EUR als mehrfach wiederkehrender jährlicher Aufwand durch den Geschäftsführer allein vertreten. |