Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus einem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein jeweils allein. Für Verfügungen über Grundvermögen und für Eintragungen von Hypotheken und Grundschulden in Grumdbuch sind die Unterschriften zweier Vorstandsmitglieder erforderlich.