| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus 5 bis maximal 12 Personen und zwar einem Vorsitzenden, einem stellvertretenden Vorsitzenden, einem Schatzmeister, einem stellvertretenden Schatzmeister und mindestens 1 bis höchstens 8 weiteren Vorstandsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. |