Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei und höchstens vier Vorstandsmitgliedern, darunter der Vorstandsvorsitzende, der Vorstand Sport, der Vorstand Finanzen und der Vorstand Kommunikation. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.