| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kasswart sowie dem jeweiligen Schulleiter und dem Schulelternbeiratsvorsitzenden jeweils als Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder der Stellvertretende Vorsitzende, gemeinsam vertreten. |