| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden, dem 2. Stellvertreter des Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, von denen einer der Vorsitzende oder einer seiner Stellvertreter sein muß. |