| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem Ehrenvorsitzenden, dem Schatzmeister zugleich stellvertretender Vorsitzender, dem Mediensprecher, zugleich stellvertretender Vorsitzenden und dem Vertreter des Schatzmeisters.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam. |