Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht mindestens aus dem 1. Vorsitzenden. Er kann auch aus dem 1. und 2. Vorsitzenden bestehen. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt er allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten sie gemeinsam.