| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand gemäß § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden als Stellvertreter, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und zwei Beisitzern. Der Verein wird jeweils durch den 1. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Mitglied des vertretungsberechtigten Vorstandes vertreten. |