Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. Jeweils zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich. Bei Grundstücksgeschäften, Kreditaufnahmen und der Erteilung von Bürgschaften sind nur der 1. und der 2. Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigt.