Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden (SLG-Leiter), dem Geschäftsführer (Stellvertretender SLG-Leiter), dem Schriftführer und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden und den Geschäftsführer zusammen, oder durch einen von diesen gemeinsam mit Kassenwart oder Schriftführer vertreten.