Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Ersten Vorsitzenden, dem Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und 3-4 Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, wobei nicht zwei Beisitzer gemeinschaftlich vertreten können. Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits von mehr als 5.000,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.