| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Für Veräußerung und Erwerb von Grundvermögen und für die Bestellung oder Löschung von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten ist die Vertretung durch zwei Vorstandsmitglieder erforderlich, darunter immer der Kassenwart. |