Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.Zum Erwerb von Gründstücken, zu Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte und zur Aufnahme von Krediten über 1.000,00 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.