| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Kassenwart sowie einem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder den Kassenwart einzeln vertreten. Der stellvertretende Vorsitzende, der Schriftführer und der Beisitzer vertreten jeweils zu zweit. |