| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die Mehrheit der Vorstandsmitglieder vertreten.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert bis zu 1.000,00 EUR allein, darüber hinaus ist die schriftliche Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitglieds erforderlich. |