| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus drei, höchstens fünf Personen, und zwar dem ersten Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Beisitzer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Rechtsgeschäften über Grundvermögen, bei Bestellungen oder Löschungen von Hypotheken, Grundschulden und anderen dinglichen Rechten vertreten zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Kassenwart. |