Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzendem, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden oder den Schatzmeister allein vertreten. Der Schriftführer vertritt den Verein gemeinsam mit einem anderen Vorstandsmitglied.