| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden. Jedes Vorstandsmitglied vertritt den Verein allein.
Bei Rechtsgeschäften über 50.000,00 EURO ist für die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |