Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandmitglied allein vertreten. Die Vorstandsmitglieder sind ermächtigt, im Namen des Vereins Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.