Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus drei Mitgliedern. Je zwei von ihnen vertreten den Verein gemeinschaftlich gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Jugendwart.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.