| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden Sport, dem stellvertretenden Vorsitzenden Finanzen, dem stellvertretenden Vorsitzenden Verwaltung und dem stellvertretenden Vorsitzenden Projekte |