| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem 1. Schatzmeister und dem 1. Schriftführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Präsidenten oder den Vizepräsidenten jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |