| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden und dem stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch jedes Vorstandsmitglied allein.
Bei Maßnahmen mit einer Verpflichtungssumme von über 500,00 EUR wird der Verein durch den Vorsitzenden und den stellvertretenden Vorsitzenden gemeinschaftlich vertreten. |