| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassenwart. Der Verein wird außergerichtlich durch je ein Vorstandsmitglied allein vertreten. Gerichtlich wird der Verein durch je zwei der Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert von über 500,00 € ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. |