| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden. Er vertritt den Verein allein. Er hat die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000,- Euro die Zustimmung des Verwaltungsrats erforderlich ist. |