Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten Vorsitzenden, dem zweiten Vorsizenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer und bis zu fünf Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch den ersten oder den zweiten Vorsitzenden jeweils gemeinsam zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied.