| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem ersten, dem zweiten und dem dritten Vorsitzenden, dem Schatzmeister, dem Schriftführer, dem Gerätewart und dem Assistenten des Gerätewartes.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den ersten Vorsitzenden jeweils zusammen mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten. |