| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. (stellv.) Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und zwei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter stets der 1. Vorsitzende oder der 2. (stellv.) Vorsitzende. |