Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem Protokollführer, dem Kassenwart und bis zu zwei weiteren Vorstandsmitgliedern (stellvertretender Vorsitzender und Beisitzer).
Der Verein wird gemeinsam durch den 1. Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied oder durch zwei Vorstandsmitglieder jeweils gemeinsam vertreten.