| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretunsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem Kassenwart. Sie sind jeweils alleinvertretungsbefugt für Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert bis zu 1.000,-EUR. Darüber hinaus ist die schriftliche Zustimmung eines weiteren Vorstandsmitgliedes erforderlich. |