Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Protokollführer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch die beiden Vorsitzenden jeweils allein vertreten, der Kassenwart und der Protokollführer vertreten den Verein jeweils gemeinsam mit einem der beiden Vorsitzenden.