| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenwart. Je zwei Vorstandsmitglieder, darunter stets der 1. oder 2. Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinsam. Zur Aufnahme eines Kredites und bei Vornahme von einmaligen Ausgaben über 1000,-- EUR bedarf der Vorstand der Zustimmung der Mitgliederversammlung. |