| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden.
Der Vorsitzende ist alleinvertretungsbefugt, die beiden stellvertretenden Vorsitzenden vertreten jeweils gemeinsam oder jeweils gemeinsam mit dem Vorsitzenden. Sie haben die Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter Dritter abzuschließen. |