| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem 1. stellvertretenden Vorsitzenden, dem 2. stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schatzmeister und dem Beisitzer. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden allein oder durch zwei der weiteren Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten, darunter der 1. oder der 2. stellvertretende Vorsitzende. |