Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden und dem Stellvertretenden Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein jeweils einzeln. Die Vertretungsmacht ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert von über 1.500,00 EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung notwendig ist.