Der vertretungsberechtigte Vorstandt besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenprüfer und dem Schriftführer.
Jeweils zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder der stellvertretende Vorsitzende, vertreten den Verein gemeinschaftlich.