Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam. Bei Rechtsgeschäften bis 1.000,00 Euro ist jedes Vorstandsmitglied alleinvertretungsberechtigt.