Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus mindestens drei Personen, nämlich dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Rechnungsführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam, darunter der Vorsitzende oder der Rechnungsführer.