Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, den zwei Stellvertretenden Vorsitzenden und dem Kassierer. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses den Verein allein. Sind zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch beide Vorstandsmitglieder gemeinsam vetreten. Sind mehr als zwei Vorstandsmitglieder bestellt, so wird der Verein durch eine einfache Mehrheit der bestellten Vorstandsmitglieder vertreten (§ 28 Abs. 1 BGB; Mehrheitsvertretung). Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke (und grundstücksgleiche Rechte) sowie Verbindlichkeiten von mehr als 2.500,- EUR die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.