Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden. Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegenüber Dritten wie folgt beschränkt: Zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und sonstigen Verfügungen über Grundstücke, grundstücksgleichen Rechten sowie zur Aufnahme von Darlehen und das Eingehen von Dauerschuldverpflichtungen ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.