Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzendem, dem 3. Vorsitzenden und bis zu drei Beisitzern. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. Vorsitzenden oder dem 2. Vorsitzenden jeweils gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.