| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Der Verein wird durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von oder zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksbegleitende Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. |