Der vertretungsberechtigte Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Kassenführer.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den 1. oder 2. Vorsitzenden gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied vertreten.