Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus bis zu zwei gleichberechtigten Vorsitzenden. Ist nur ein Vorsitzender vorhanden, so vertritt er den Verein gerichtlich und außergerichtlich allein. Sind zwei Vorsitzende vorhanden, so wird der Verein gerichtlich und außergerichtlich durch beide Vorsitzenden gemeinsam vertreten.